Allgemeine Geschäftsbedingungen dasNetz AG Internetzugang
für Privatkunden und SOHO (Small Office/Home Office)
1 VERTRAGSGEGENSTAND
1.1. Die dasNetz AG, im Folgenden dasNetz genannt, ermöglicht dem Kunden, den Zugang zum Internet. Der Zugang erfolgt über Einwahlpunkte, so genannte Points of Presence (POPs). Ein Anspruch auf Einrichtung oder Weiterbetrieb eines POP besteht nicht. Der Anschluss erfolgt für ein TCP/IP-Netz mit offiziell registrierten Netzwerknummern. Die Zuteilung der IP-Adressen erfolgt dynamisch.
1.2. Die Leistungen werden für Privatkunden (PK) und Kleinbüros/Heimarbeitsplätze (SOHO – Small Office Home Office) erbracht. Die Nutzung für SOHO ist nur im Rahmen des für Privatkunden üblichen Nutzungsstandards zulässig. Ab einem über diesem Standard liegenden Nutzungsverhalten sind die Produkte für Geschäftskunden der dasNetz zugrunde zu legen.
1.3. Wird dem Kunden während der Vertragslaufzeit ein CPE zur Verfügung gestellt, hat der Kunde den Standort des CPE so zu wählen, dass eine optimale Leistungserbringung seitens dasNetz möglich wird.
1.4. Der Kunde hat sich vorab über die jeweilige Zugangskonfiguration in der konkreten technischen Ausgestaltung beim Provider zu informieren und sicherzustellen, dass die technischen Komponenten (Hard- und Software) miteinander korrespondieren. Der Provider übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung dafür, dass die auf Seiten des Kunden vorhandene Ausstattung (Hardware und Software) für den Zugang in technischer und tatsächlicher Hinsicht funktionabel ist.
1.5. Die angebotene Übertragungsgeschwindigkeit bezeichnet sich stets als Maximum Internet Rate (MIR). Der Datenverkehr im dasNetz-Netz umfasst neben den Nutzungsdaten Protokollinformationen, die für die Übertragung und Vermittlung der Nutzdaten im Datenübertragungsnetz erforderlich sind. Der Datenverkehr wird im dasNetz-Netz mit den angebotenen Übertragungsgeschwindigkeiten transportiert. Es ist davon auszugehen, dass ungefähr 10% der zur Verfügung gestellten Übertragungsgeschwindigkeit für die im Datenverkehr enthaltenen Protokollinformationen in Anspruch genommen werden. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist u.a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit des angewählten Servers des jeweiligen Contentanbieters, von der Anzahl der gleichzeitig eingewählten Nutzer, sowie von dem vom Kunden gewählten Verschlüsselungsverfahren abhängig. Daneben beeinflussen weitere Faktoren, wie zum Beispiel die Übertragungsstrecke zwischen Modem und Kunden-PC, die Leistungsfähigkeit des Kunden-PCs, die Betriebssystemeinstellungen des Kunden-PCs, die Browsereinstellungen des Kunden, die am WiMAX-Zugang konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit. Der Kunde ist nicht berechtigt, den WiMAX-Zugang Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder weiterzuvermieten. Der WiMAX-Zugang darf nicht dazu genutzt werden, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen.
1.6. Soweit der Provider sich zur Erbringung angebotener Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
1.7. Der Provider behält sich das Recht vor, die oben aufgeführten Leistungen zu erweitern, zu verändern oder Verbesserungen vorzunehmen. Der Provider ist auch berechtigt, die Leistungen zu verringern. Führt eine Leistungsverringerung dazu, dass das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung mehr als unwesentlich beeinträchtigt wird, so steht dem Kunden das Recht auf eine angemessene Minderung der Zugangsvergütung zu. Für den Fall, dass sich die Parteien auf eine derartige Minderung nicht einigen können, steht jeder Partei das Recht zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung zu.
1.8. Soweit der Provider kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-/Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
1.9. Der Provider ist jederzeit berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist der Provider berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. Der Widerspruch des Kunden hat schriftlich zu erfolgen.
1.10. Der Provider hat eine ‘Fair Use Policy’ (FUP). Unter “Fair Use” versteht der Provider, dass Kunden nicht übermäßig mehr Datenverkehr als andere DSL-Nutzer in Deutschland verursachen, was die anderen Benutzer beeinträchtigen würde. Es ist sehr wohl möglich, ab und zu große Dateien herunter zu laden, ohne die ‘Fair-Use’-Grenze zu überschreiten. Der Provider kontrolliert nicht jeden Benutzer einzeln, sondern reguliert den Datenverkehr durch Stichproben. Wird bei einem Benutzer übermäßiger Datenverkehr festgestellt, kontaktiert ihn der Provider. Der Kunde muss den Datenverkehr dann innerhalb einer näher zu bestimmenden Frist auf ein akzeptables Maß zurückführen.
2 VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSKONDITIONEN
2.1. Als Vergütung für die unter 1 aufgeführten Leistungen zahlt der Kunde an den Provider einmalig die angegebene Anschlussgebühr. In diesem Betrag ist die Einrichtung eines Netzwerkzuganges enthalten.
2.2. Alle Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.3. Die Vergütung ist jeweils bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats bzw. 8 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
2.4. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch per E-Mail.
2.5. Kommt der Kunde mit der Entrichtung der Zugangsvergütung in Verzug, so ist der Provider berechtigt, den Anschluss sofort zu sperren.
2.6. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde außerdem verpflichtet, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. an den Provider zu bezahlen.
3 KÜNDIGUNG UND UMZUG
3.1. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung durch den Kunden und wird aktiviert mit der Bereitstellung des Modems.
3.2. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um weitere 12 Monate. In diesem Fall ist der Vertrag mit gleicher Frist zum Ende dieser 12 Monate kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ist mit dem Kunden ausdrücklich keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so ist der Vertrag – erstmals nach Bereitstellung der Leistung durch dasNetz – jederzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende kündbar.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsbeendigung ein von dasNetz gestelltes CPE oder sonstiges Equipment vollständig und in der Original-Verpackung innerhalb von zehn Werktagen in einwandfreiem Zustand auf seine Kosten an dasNetz bzw. an den von dasNetz benannten Logistikpartner zurückzusenden.
3.4. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Zugangsvergütung in Verzug, so kann der Provider das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
3.5. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Provider vorbehalten.
3.6. Zieht der Kunde vor Ende der Mindestvertragslaufzeit in ein Gebiet, in der kein WiMAX von dasNetz verfügbar ist, kann der Vertrag vorzeitig mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende beendet werden. Der Kunde hat den Umzug/Beendigung inkl. Termin und Ort bei dasNetz schriftlich anzuzeigen Für die restliche Mindestvertragslaufzeit wird in diesem Fall die verbleibende einmalige oder monatliche Einrichtungsgebühr für den WiMAX-Zugang und das WiMAX-Modem anteilig nachberechnet.
3.7. Bei über dem für Privatkunden üblichen Standard liegender Nutzung – dies gilt insbesondere für SOHO – behält sich der Provider ein Sonderkündigungsrecht vor.
4 PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang sachgerecht zu nutzen.
4.2. Unter einer sachgerechten Nutzung verstehen die Parteien insbesondere:
-Unterlassung jeglicher missbräuchlicher Nutzung
-Unterlassung von strafbaren oder rechtswidrigen Handlungen
-Unterlassung jeglichen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften
-Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Auflagen unter eigener Verantwortung, sofern im Rahmen der Umsetzung dieses Vertrages von Seiten des Kunden erforderlich
-Unterlassung jeglicher Beeinträchtigung der freien Meinungsäußerung
-Unterlassung jeglicher Beeinträchtigung der Privatsphäre Dritter
-Unterlassung jeglicher Gefährdung der Vertraulichkeit
-Unterlassung jeglicher Gefährdung der Sicherheitsvorkehrungen des Systems
-Unterlassung jeglicher Handlungen und Äußerungen, die gegen die guten Sitten verstoßen
-Anpassung an die Nettikette und an die Politik der gebotenen Verhaltensweisen (acceptable user policies) in den vom Kunden in Anspruch genommenen Datennetzen
-Dem Provider erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich schriftlich oder telefonisch anzuzeigen
-Unterlassung aller Handlungen, die die Datensicherheit gefährden
-Verpflichtung zur Geheimhaltung von Passworten bzw. unmittelbare Änderung des Passwortes, falls eine Kenntnisnahme durch Dritte zu befürchten ist.
4.3. Verstößt der Kunde gegen die oben genannten Pflichten, so ist der Provider nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
5 DATENSCHUTZ- UND KONTROLLRECHTE DES PROVIDERS
5.1. Der Provider darf die Bestandsdaten, die Abrechnungsdaten und die Nutzungsdaten des Kunden − soweit für Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages erforderlich − auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen.
5.2. Für andere Zwecke (z.B. Beratung, Werbung, Marktforschung) darf der Provider die Bestandsdaten verarbeiten oder nutzen sowie an Dritte weitergeben, soweit der Kunde in diese Nutzung eingewilligt hat oder sich eine Erlaubnis aus dem Gesetz ergibt.
5.3. Personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten werden nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften der Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) erhoben, verarbeitet und genutzt.
5.4. Der Kunde hat das Recht, jederzeit auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten bezüglich der über ihre Person gespeicherten personenbezogenen Daten. Die Auskunft ist auf Verlangen des Kunden auch elektronisch zu erteilen. Ferner hat der Kunde ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
5.5. Der Kunde räumt dem Provider das Recht ein, die vom Kunden über den Zugang eingespeisten und abgerufenen Daten zu lesen und zu überprüfen, wenn der Provider aus vernünftigen Erwägungen heraus davon ausgehen muss, dass der gesamte oder ein Teil der elektronischen Daten mit illegalen Handlungen verbunden ist oder der Inhalt der Daten gegen die guten Sitten verstößt. Darüber hinaus räumt der Kunde dem Provider das Recht ein, sich zu allen abgespeicherten Daten im EDV-System Zugang zu verschaffen, wenn dieser Zugang im Rahmen einer korrekten Verwaltung des Systems erforderlich ist.
5.6. Der Provider gewährleistet jedoch mittels geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, dass unbefugte Dritte weder Einsicht noch weiterreichenden Zugriff auf die “internen” Datenbestände haben.
6 BEWEISKLAUSEL
6.1. Die im EDV-System des Providers auf dauerhaftem und unveränderlichem Träger gespeicherten, elektronisch verarbeiteten Register sind als Beweismittel der Datenübertragungen, Verträge und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien zugelassen.
7 HAFTUNG
7.1. Der Provider haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Beschaffenheit, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
7.2. Es besteht keine Haftung des Providers für die über den Zugang übermittelten Informationen, und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, auch nicht dafür, dass die Informationen für den beabsichtigten Zweck des Kunden tauglich sind. Der Provider haftet auch nicht dafür, dass die übermittelten Informationen frei von Rechten Dritter sind oder der Absender im Rahmen der Übermittlung gegen geltende Gesetze oder sonstige Normen verstoßen hat. Der Provider übernimmt auch keinerlei Haftung für schadensverursachende Ereignisse, die im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders auftreten.
7.3. Der Provider haftet nicht für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfälle, die auf höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, die regelmäßig eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways, auch anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders sowie Störungen, die im Risikobereich anderer Netzprovider liegen.
7.4. Bei Ausfällen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches des Providers liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung der Zugangsvergütung.
7.5. Der Provider übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust der im EDV-System des Providers gespeicherten Daten. Eine Verpflichtung des Providers, von diesen Daten Sicherungskopien zu erstellen, besteht nicht.
7.6. Der Provider übernimmt auch keine Haftung für die Verbreitung von vertraulichen Daten, die im EDV-System des Providers gespeichert sind.
7.7. Für den Fall, dass gleichwohl eine Haftung des Providers eintritt, wird diese Haftung der Höhe nach auf EURO 1.000 beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
7.8. Ansprüche des Kunden gegen den Provider sind unverzüglich schriftlich anzumelden
8 VERFÜGBARKEIT
8.1. Die Dienstleistungen WIMAX ermöglichen die Übermittlung von IP Paketen von und zu dem globalen Netzverbund Internet. dasNetz übermittelt die IP Pakete zwischen den angeschlossenen Rechnern und stellt im Rahmen innerbetrieblichen Möglichkeiten Übergänge und Verbindungen zu anderen Netzen her. Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Leitung bis zum Backbone beträgt 98,3%. Bei wireless/ Funkanbindungen ist die Annahme des Vertrages durch dasNetz erst nach erfolgreichem Test und Schaltung der Anbindung vereinbart.
9 NUTZUNG DURCH DRITTE
9.1. Die Nutzung des Zugangs ist alleine dem Kunden vorbehalten. Eine Nutzung des Zugangs durch Dritte ist ausdrücklich verboten, es sei denn, dass der Provider eine schriftliche Genehmigung erteilt hat.
9.2. Wird eine Nutzung durch Dritte gestattet, so hat der Kunde sicherzustellen, dass diese die Bestimmungen dieses Vertrages einhalten.
10 AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE
10.1. Der Kunde kann gegen Ansprüche des Providers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
11 ALLGEMEINES
11.1. Dieser Vertrag findet ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
11.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem Gewollten am nächsten kommt.
11.3. Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
11.4. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien, sofern gesetzlich zulässig, den Sitz des Providers.
Allgemeine Geschäftsbedingungen WIPfonie
für Privatkunden und SOHO (Small Office/Home Office)
1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der dasNetz AG (nachfolgend dasNetz) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“), durch die dem jeweiligen Kunden für Privatkunden konzipierte Telekommunikationsdienstleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“ oder einzeln „Produkt“) bereitgestellt werden. Die AGB, die jeweils gültige Leistungsbeschreibung und die jeweils gültige Preisliste erkennt der Kunde mit Auftragserteilung an.
1.2 dasNetz erwirbt ihre Leistungen ihrerseits bei Gesellschaften des QSC-Konzerns, insbesondere bei der Muttergesellschaft QSC AG, oder bei von ihr ausgewählten sonstigen Anbietern (nachfolgend zusammenfassend „Vorlieferanten“). Die Bereitstellung der Dienstleistung ist nur über Verbindungsstellen der Vorlieferanten mit dem Leitungsnetz der Deutschen Telekom AG oder eines anderen Carriers möglich. Der Aufbau dieser Verbindungsstellen hängt von den Ausbauplänen der Vorlieferanten der dasNetz ab. Die Bereitstellung kann nicht flächendeckend garantiert werden.
1.3 Die Leistungen werden für Privatkunden (PK) und Kleinbüros/Heimarbeitsplätze (SOHO – Small Office Home Office) erbracht. Die Nutzung für SOHO ist nur im Rahmen des für Privatkunden üblichen Nutzungsstandards zulässig. Ab einem über diesem Standard liegenden Nutzungsverhalten sind die Produkte für Geschäftskunden der dasNetz zugrunde zu legen.
1.4 Abweichende AGB der Kunden gelten nicht, soweit dasNetz deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
2.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der verbindliche Auftrag des Kunden durch dasNetz angenommen worden ist. Das Angebot gilt spätestens als durch dasNetz angenommen, wenn die Telekommunikationsdienstleistung durch dasNetz zur Verfügung gestellt wird. Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages ist, dass der Kunde mindestens 16 Jahre alt ist.
2.2 Zur Annahme eines Auftrags ist dasNetz nicht verpflichtet. dasNetz kann die Annahme des Auftrags insbesondere von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen.
3 BEREITSTELLUNG DER LEISTUNG
3.1 Termine und Fristen für den Beginn der Leistungen sind nur verbindlich, wenn dasNetz diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch dasNetz getroffen hat.
3.2 Weitere Voraussetzungen können sich aus der produktspezifischen Leistungsbeschreibung ergeben.
4 MITWIRKUNG DES KUNDEN
4.1 Hat der Kunde Dienstleistungen beauftragt, die auf DSL Technologie basieren (vgl. hierzu die produktspezifische Leistungsbeschreibung), verschafft der Kunde dasNetz sowie dem Lieferanten der Teilnehmeranschlussleitung („TAL“) für den Aktivierungsprozess Zutritt, soweit dies für den Aktivierungsprozess erforderlich ist, und trägt dafür Sorge, kurzfristig übermittelte Installationstermine einzuhalten.
4.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 4.1 schuldhaft nicht nach oder verweigert er sie ernsthaft, so gilt die Leistung ab diesem Zeitpunkt als bereitgestellt.
4.3 Nach dem Termin für die Bereitstellung des WIMAX Zuganges durch den Netzbetreiber wird der Kunde dasNetz unverzüglich, spätestens aber am fünften Tag nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin unter Nutzung der von dasNetz anzugebenden Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse melden, ob die Bereitstellung erfolgreich durchgeführt wurde. Die Meldung ist erforderlich, um dasNetz die Freischaltung der Verbindung zu ermöglichen bzw. um ggf. einen neuen Bereitstellungstermin mit dem Netzbetreiber zu vereinbaren.
4.4 Soweit sich dasNetz in der produktspezifischen Leistungsbeschreibung verpflichtet, ein CPE zu stellen, stellt der Kunde das Kabel zwischen dem CPE und dem Kundenendgerät. Der Kunde stellt dasNetz die erforderlichen technischen Einrichtungen für Betrieb und Instandhaltung sowie geeignete Leitungswege, Strom und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese für die Dauer des Vertrages in funktionsfähigem und ordnungsgemäßem Zustand.
4.5 Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus der produktspezifischen Leistungsbeschreibung ergeben.
5 HAFTUNG
5.1 dasNetz haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen unerlaubten Handlung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Pflichten der dasNetz beruhen, im Falle einer von dasNetz zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
5.2 dasNetz haftet für die Nichteinhaltung übernommener Garantieverpflichtungen. Garantien werden von dasNetz nur übernommen, wenn diese ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind.
5.3 Im Falle einer fahrlässigen oder grob fahrlässigen Schadensverursachung bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne der TKV haftet dasNetz für Vermögensschäden der Höhe nach begrenzt bis zu 12.500,- Euro je Kunde, wobei die Haftung unabhängig von der Schadensart gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 10 Millionen Euro je schadensverursachendem Ereignis begrenzt ist. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
5.4 Sofern und soweit vorstehende Ziffer 5.3 keine Anwendung findet, haftet dasNetz bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten oder Kardinalpflichten begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
5.5 dasNetz haftet für vertragstypische und vorhersehbare Sach- und Vermögensschäden bis zu einer Höhe von 15.000 Euro je Schadensfall. Für mehrere Schadensfälle in einem Vertragsjahr ist die Haftung in der Summe auf 30.000 Euro begrenzt.
5.6 Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet dasNetz nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgestellt wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
5.7 dasNetz haftet nicht für unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches der dasNetz liegende und von dasNetz nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen bzw. Ausfälle von Telekommunikationsverbindungen oder Gateways anderer Betreiber. Vom Eintritt des Ereignisses bzw. der Störung wird dasNetz den Kunden in angemessener Weise unterrichten. Falls das Ereignis bzw. die Störung länger als zwei Wochen dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
5.8 Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe des Kunden entstanden sind. Unberechtigte Eingriffe sind auch sämtliche Änderungen, die der Kunde an einem ggf. von dasNetz gestellten CPE vornimmt. Sofern der Kunde nicht den Nachweis darüber erbringen kann, dass ihn an dem unberechtigten Eingriff kein Verschulden trifft, ist dasNetz berechtigt, für den durch den unberechtigten Eingriff entstandenen Schaden vom Kunden Schadenersatz zu verlangen.
5.9 Im Übrigen ist die Haftung der dasNetz ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
6 LEISTUNGSSTÖRUNGEN
6.1 dasNetz verpflichtet sich, im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bei ihr selbst und ihren Vorlieferanten für die unverzügliche Beseitigung von Störungen des Netzbetriebes im Verantwortungsbereich ihrer unmittelbaren Vorlieferanten zu sorgen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, dasNetz erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich anzuzeigen.
6.3 Eine Haftung für verspätete Ausführung der Mängelbeseitigung bzw. Entstörung tritt nur ein, wenn der Kunde diese angezeigt und dasNetz oder ihren Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen tatsächlichen Zutritt in die entsprechenden Räumlichkeiten verschafft hat.
6.4 dasNetz behält sich zeitweilige Beschränkungen ihrer vertraglichen Dienstleistung vor, die sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streiks und Aussperrungen, sowie technischen Änderungen an den Anlagen ihrer Vorlieferanten (z. B. Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindungen der Stationen an das öffentliche Leitungsnetz usw.) oder wegen sonstiger Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen, usw.) ergeben, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Übertragungsweges erforderlich sind. dasNetz wird den Kunden, soweit dies den Umständen nach möglich und zumutbar ist, unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses informieren.
7 NUTZUNGSVORAUSSETZUNGEN UND MISSBRAUCHSVERBOT
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistung nur in der in der gültigen Leistungsbeschreibung beschriebenen Art und Weise zu nutzen.
7.2 Der Kunde wird keine Geräte, Einrichtungen, Software oder Daten benutzen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Vorlieferanten-Netzes und des ggf. zur Nutzung überlassenen CPE führen können.
7.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bekannt werdenden Umstände, welche geeignet sind, die Funktion des Vorlieferanten-Netzes zu beeinträchtigen, dasNetz unverzüglich anzuzeigen.
7.4 Der Kunde hat jede Nutzung zu vertreten, soweit er nicht nachweisen kann, dass eine von ihm nicht verschuldete unbefugte Nutzung seitens Dritter stattgefunden hat. Der Kunde wird alle berechtigten Mitnutzer seines Anschlusses hiervon unterrichten.
7.5 Ein Weiterverkauf der Dienstleistungen an Dritte ist unzulässig.
7.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen der dasNetz sachgerecht und im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet,
– den von dasNetz bereitgestellten Zugang zum Dienst sowie den genutzten Dienst selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Handlungen im Rahmen der Nutzung gegenüber Dritten zu begehen und insbesondere Schutzrechte Dritter nicht zu verletzen. Der Kunde verpflichtet sich auch, keine Angebote abzurufen, auch nicht kurzfristig zu speichern, online oder offline zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten oder auf solche Informationen hinzuweisen, die einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt haben. Der Kunde wird alle angemessenen Schutzvorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über die Verbindung Kenntnis von oder Zugang zu rechts- oder sittenwidrigen, insbesondere jugendgefährdenden Inhalten erhalten. Der Kunde erkennt an, dass die dasNetz keine Prüfung der übermittelten Inhalte vornehmen kann.
– die Nutzung der Dienstleistung der dasNetz zum unaufgeforderten Versand von E-Mail an Dritte, insbesondere zu Werbezwecken (Mail-Spamming) bzw. zum missbräuchlichen Posting von Nachrichten in News-Groups, insbesondere zu Werbezwecken (News-Spamming), zu unterlassen,
– anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte Kenntnis davon erlangt haben.
7.7 Der Kunde hat jede Änderung in seiner Person, seines Namens oder der Bezeichnung (einschließlich Rechtsform, seiner Anschrift, seiner Rufnummer, E-Mail-Adresse oder seiner Bankverbindung und grundlegende Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse, z. B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zahlungsunfähigkeit) unverzüglich schriftlich dasNetz mitzuteilen. Kosten, die durch eine schuldhafte Verzögerung der Übermittlung solcher Daten verursacht werden, hat der Kunde dasNetz zu erstatten.
7.8 Die Produkte für PK / SOHO der dasNetz sind nur für Privatkunden und im Rahmen von Small Office / Home Office nutzbar und dort auch nur, insoweit die Nutzung den für Privatkunden üblichen Nutzungsstandard nicht überschreitet.. Wird ein solcher Tarif, tatsächlich übermäßig genutzt, so ist dasNetz berechtigt, den hierfür verwendeten Zugang zu sperren.
8 LAUFZEIT DES VERTRAGES/KÜNDIGUNG/RÜCKTRITT
8.1 Soweit nicht anders vereinbart, hat der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten, die mit abgeschlossener Installation beginnt. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um weitere 12 Monate. In diesem Fall ist der Vertrag mit gleicher Frist zum Ende dieser 12 Monate kündbar. Ist mit dem Kunden ausdrücklich keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so ist der Vertrag – erstmals nach Bereitstellung der Leistung durch die dasNetz – jederzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende kündbar.
8.2 Eine vorzeitige Kündigung, d.h. eine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, beendet den Vertrag nicht, soweit dasNetz dem nicht zustimmt.
8.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.4 Ein wichtiger Grund, der dasNetz zur sofortigen, fristlosen Kündigung ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde sich für zwei aufeinander folgende Monate mit der geschuldeten Vergütung bzw. einem nicht unerheblichen Teil dieser Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit einer Vergütung, welche der Höhe nach zwei monatlichen Grundvergütungen entspricht, in Zahlungsverzug befindet. Anstelle einer fristlosen Kündigung kann dasNetz vom Kunden verlangen, eine angemessene Sicherheit zu stellen. Ein wichtiger Grund, dasNetz zur sofortigen, fristlosen Kündigung ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, liegt weiterhin vor, wenn der Kunde gegen die in Ziffer 7.5 und/oder Ziffer 7.6, 1. Spiegelstrich genannten Pflichten verstößt.
8.5 Kündigungen gegenüber dasNetz haben schriftlich zu erfolgen und sind an dasNetz zu richten.
8.6 Wird das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung vorzeitig beendet und beruht diese Kündigung auf einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, so ist der Kunde verpflichtet, neben dem Ersatz des durch die Aufhebung entstandenen Schadens, die sich aus dem Vertrag ergebende vertragliche Vergütung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine ordentliche Kündigung das Vertragsverhältnis beendet hätte, zu zahlen. Dabei wird die Gesamtsumme der noch zu zahlenden Vergütung mit Wirksamkeit der Kündigungserklärung fällig.
8.7 Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsbeendigung ein von dasNetz gestelltes CPE vollständig und in der Original-Verpackung innerhalb von zehn Werktagen in einwandfreiem Zustand auf seine Kosten an dasNetz bzw. an den von dasNetz benannten Logistikpartner zurückzusenden sowie die für die Dauer des Vertragsverhältnisses ggf. überlassenen Rufnummern schriftlich an dasNetz zurückzugeben bzw. an ihrer Freigabe mitzuwirken.
9 UMZUG
9.1 Der Kunde hat dasNetz im Falle eines Umzuges unverzüglich hierüber zu benachrichtigen. Dem Kunden steht im Falle eines Umzuges kein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Es gilt Ziffer 8.
9.2 Sofern die Dienstleistung an seinem neuen Wohnort realisierbar ist, besteht für den Kunden die Möglichkeit die Dienstleistung dort weiter zu beziehen. Für diese Neuinstallation berechnet dasNetz eine kostendeckende Pauschale, die jederzeit bei dasNetz angefragt werden kann.
10 VERGÜTUNG
10.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Beträge verpflichtet, die sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (vgl. Ziffer 2.1) gültigen Preisliste ergeben, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
10.2 Monatliche und nutzungsabhängige Preise sind beginnend mit dem Tag der Installation durch dasNetz für den Rest des Monats anteilig je Tag zu zahlen. Die Berechnung nutzungsabhängiger Entgelte erfolgt unter Zugrundelegung der von dasNetz bzw. ihren Vorlieferanten aufgezeichneten Verbindungsdaten des Kunden.
10.3 Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in ihrer jeweils gültigen Höhe.
10.4 Die Zahlungsbeträge für die Dienstleistung werden drei (3) Werktage nach Zugang beim Kunden im Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden durch dasNetz eingezogen, wenn und soweit der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen gegen die Rechnung erhebt. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto Sorge zu tragen.
10.5 Bei Nichterteilung oder Widerruf der Einwilligung des Kunden zum Lastschriftverfahren erhebt dasNetz ein angemessenes Bearbeitungsentgelt für die administrative Abwicklung.
10.6 Einwendungen gegen Forderungen der dasNetz sind gegenüber dasNetz innerhalb von sechs (6) Wochen ab Fälligkeit, oder, falls die Abbuchung nach dem Fälligkeitsdatum erfolgt, sechs (6) Wochen nach Abbuchungsdatum schriftlich geltend zu machen. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Forderung als von ihm genehmigt.
11 VERZUG, SPERRUNG DES ANSCHLUSSES
11.1 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann dasNetz Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dasNetz vorbehalten.
11.2 dasNetz ist berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden in Übereinstimmung mit den Regelungen des § 19 TKV ganz oder teilweise zu unterbinden („Sperre“).
11.3 Die Sperre wird dem Kunden, außer in den in § 19 Abs. 2 TKV genannten Gründen, mit einer Frist von zwei (2) Wochen unter gleichzeitiger Mahnung und Hinweis auf die Möglichkeit des Rechtsschutzes vor ordentlichen Gerichten schriftlich angekündigt. Der Kunde bleibt auch nach der Sperre verpflichtet, den monatlichen nutzungsunabhängigen Basispreis zu zahlen.
11.4 Eine Sperre unterbleibt, wenn gegen eine Forderung begründete Einwendungen erhoben werden und der Forderungsbetrag zumindest unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlt worden ist oder eine Stundungsvereinbarung getroffen ist.
11.5 Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn die zurückgehaltenen oder zur Aufrechnung gestellten Beträge unstreitig oder gerichtlich zuerkannt sind.
12 SCHRIFTFORMKLAUSEL
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Abreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Die Schriftform im Sinne dieser AGB erfordert – auch soweit sie an anderer Stelle innerhalb dieser AGB verlangt wird – die eigenhändige Unterschrift und die Übermittlung des unterschriebenen Dokuments im Original oder per Fax.
13 VERTRAGSÄNDERUNGEN
13.1 dasNetz behält sich Änderungen der AGB vor. Der Änderungsvorschlag wird dem Kunden in einem Mitteilungsschreiben mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen schriftlich widerspricht. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Auswirkungen eines unterbliebenen Widerspruchs wird der Kunde in dem entsprechenden Schreiben aufmerksam gemacht.
13.2 dasNetz behält sich das Recht vor, ihre Leistungen bzw. Preise zu modifizieren.
13.3 dasNetz kündigt die Änderung vorzeitig mit einer Frist von sechs (6) Wochen an. Sollte eine solche Änderung für den Kunden nachteilig sein, kann der Kunde die Dienstleistung, die von der Änderung betroffen ist, schriftlich kündigen. Eine solche Kündigung wird mit dem Datum des Inkrafttretens der jeweiligen Änderung wirksam. dasNetz wird den Kunden in der Benachrichtigung über die Änderung über dieses außerordentliche Kündigungsrecht informieren. Das Kündigungsrecht ist verwirkt, wenn der Kunde von diesem Recht nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung Gebrauch macht.
13.4 Änderungen der Leistungsparameter durch den Kunden können nur mit Zustimmung der dasNetz erfolgen. Im Falle der Zustimmung erhebt dasNetz eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach der jeweiligen Preisliste richtet.
14 DATENSCHUTZ
14.1 Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und Abrechnung gespeicherten Verkehrsdaten werden von dasNetz aus datenschutz-rechtlichen Gründen regelmäßig ungekürzt gespeichert und spätestens sechs (6) Monate nach Rechnungsversand gelöscht. Soweit auf Wunsch des Kunden oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung die Verkehrsdaten gelöscht wurden, trifft dasNetz insoweit keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Bei der fristgerechten Erhebung von Einwendungen oder Beschwerden des Kunden gegen Grund und Höhe der Rechnung ist dasNetz zur weiteren Speicherung der Verkehrsdaten berechtigt, bis die Einwendungen oder Beschwerden abschließend geklärt sind.
14.2 Die Nichtzahlung einer fälligen Rechnung gilt als konkludente Einwendung.
15 SONSTIGES
15.1 Für alle Ansprüche aus der vertraglichen Beziehung zum Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
16 LEISTUNGSERBRINGUNG
16.1 Verbindungswünsche werden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit von 97 % realisiert. Die dem Kunden im konzerneigenen* Netzwerk zur Verfügung gestellten Telekommunikationsdienstleistungen weisen in der Gesamtheit gemittelt auf 365 Tage eine Verfügbarkeit von 97,5 % auf. Abweichende Verfügbarkeiten einzelner Dienste können in gesonderten Vereinbarungen (z.B. BGB, SLA, Leistungsbeschreibungen) geregelt werden. Übertragungsprobleme, die auf abredewidrige und/oder marktunübliche Verkehrsübergabe durch den Kunden und hierdurch verursachte Netzüberlastungen zurückzuführen sind, werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Verbindungen zwischen Sprachanschlüssen, welche über das konzerneigene Netzwerk abgewickelt werden, werden mit Telefondienst-Qualität bereitgestellt.
16.2 Für internationale oder Mobilfunkverbindungen muss von einer geringeren Verfügbarkeit ausgegangen werden, weil diese von Ziel, Ausbauzustand und der technischen Entwicklung dritter Netzbetreiber bzw. Mobilfunkprovider abhängig ist.
16.3 dasNetz steht nicht dafür ein, dass die Anwahl nationaler und internationaler Sonderrufnummern (geographische und nicht-geographische) von anderen Netzbetreibern, mit denen das konzerneigene Netz zusammengeschaltet ist, jederzeit unterstützt wird.
16.4 Soweit dasNetz Vorleistungen von Netzbetreibern außerhalb des konzerneigenen Netzes bezieht, kann dasNetz die Qualität und die Verfügbarkeit dieser Netze und Verbindungen nicht beeinflussen und hat diesbezügliche Störungen daher nicht zu vertreten. Übertragungsprobleme, die auf Störungen im Netz oder von Anschlüssen anderer Netzbetreiber beruhen, werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.
17 BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WIPFONIE
17.1 Zieht der Kunde in das Gebiet eines anderen Ortsnetzes und stimmt daher die Vorwahl seiner bisherigen geographischen Rufnummer nicht mit der des neuen Wohnorts überein, wird der Vertrag über den WIPfonie-Dienst zum Umzugstermin beendet.
17.2 Der Kunde darf die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern ausschließlich den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm unter der dasNetz genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben.
17.3 Bei missbräuchlicher Nutzung der Voice-Flatrate ist dasNetz zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere bei der Durchführung von Massenkommunikation wie z.B. Faxbroadcast, Call Center- und Tele-Marketing-Aktionen vor. Der Kunde darf ferner keine Verbindungen herstellen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben. Weitergehende Schadensersatzansprüche durch dasNetz bleiben unberührt.
17.4 Sofern nicht anders vereinbart fallen Servicerufnummern, Verbindungen in internationale Festnetze bzw./ Mobilfunknetze, nationale Mobilfunknetze und Rufnummern, die zur Übermittlung von Datendiensten – insbesondere mittels 64 kbit/s transparenter Verbindungen – genutzt werden, nicht unter eine etwaig vereinbarte Flatrate und werden gesondert berechnet.
17.5 dasNetz hat das Recht, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an einen Ihrer Partner zu übertragen.